Praktika innerhalb der Jugendhaus Gesellschaft

Wo und wie Sie sich bewerben?

Da unsere Praktikantenstellen - außer Schnupper-/Block-/Unter- und Oberkurspraktika - zentral von der Geschäftsstelle vergeben werden, senden Sie bitte Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen nur 1 x an die

Geschäftsstelle der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH,
Kegelenstraße 21,
70372 Stuttgart

tel 0711 / 237 282 30, Frau Götzel

mailbutton manuela.goetzel@jugendhaus.net

Bitte Ihre Bewerbung mit vollständigen Unterlagen nicht in die Einrichtungen schicken!!!

Für die Angabe Ihrer Telefon-Nummer/n wären wir Ihnen sehr dankbar.

Ist Ihre Bewerbung bei uns eingegangen, erhalten Sie von uns einen Zwischenbescheid.

In der Regel werden wir bis Frühsommer eines Jahres über die Besetzungen der Praktikanten- und Ausbildungsstellen entscheiden - ausgenommen FHS-Semesterpraktikantinnen und -praktikanten.

Vorpraktikum

1) Sie haben die Mittlere Reife und sich für die Ausbildung zum Jugend- und Heimerzieher entschieden. Bevor Sie eine zweijährige Fachschule besuchen, ist ein einjähriges Vorpraktikum Pflicht.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, dieses Vorpraktikum in einer unserer Einrichtungen zu absolvieren. Beginn: ab Mitte August bis Mitte September

2) Sie möchten die Zeit bis zu einem Studium, einer Ausbildung oder ähnliches mit einem Praktikum überbrücken.

Auch hier besteht die Gelegenheit für ein Vorpraktikum, dessen Dauer nicht unter einem halben Jahr liegen soll.

Bewerbungsfrist ist immer der 31. Dezember und das Auswahlverfahren dauert anschließend bis zum 30. April.

Anerkennungs-/Berufspraktikum - Ausbildung an Fachschulen zu/m/r Erzieher/in

Nachdem Sie das einjährige Vorpraktikum und die zweijährige Fachschule hinter sich gebracht haben, folgt das Anerkennungs- bzw. Berufspraktikum.
Beginn: Anfang/Mitte September.

Für diese Art des Praktikums nehmen wir nur Bewerbungen von Fachschülerinnen und Fachschülern entgegen.

Gerne nehmen wir noch Bewerbungen für das Anerkennungsjahr 2011/12 entgegen.

Duale Hochschule *Beachten Sie bitte, dass wir für den Studienbeginn Herbst 2011 keine Plätze in diesem Bereich anbieten

Die Voraussetzung für ein Studium an der Dualen Hochschule ist, dass Sie einen Schulabschluss mit Abitur vorweisen können.

Das Studium, das im Regelfall drei Jahre dauert, teilt sich in regelmäßige viertel- oder halbjährliche Theorie- und Praxisphasen sowie ein Fremdpraktikum. Sie werden jedoch nicht ohne die Zusage einer Ausbildungsstätte für die Praxisphasen zum Studium zugelassen.

Hier können wir Ihnen behilflich sein und bieten Ihnen die Möglichkeit der Ausbildung und eines Vertrages mit der Dualen Hochschule, Bereiche Sozialwesen oder Sozialwirtschaft.

Es ist im Bewerbungsverfahren wichtig, dass Sie der Dualen Hochschule eine beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses vorlegen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gern Ihre Duale Hochschule.

Bewerbungsfrist ist immer der 31. Dezembers und das Auswahlverfahren dauert anschließend bis zum 30. April.

Fachhochschule

Semester-Praktikum

Sie besitzen die Fach-, bzw. Hochschulreife und studieren zum jetzigen Zeitpunkt. Während des Studiums müssen Sie zu bestimmten Zeiten Praxissemester absolvieren.

Wenn Sie an einem Semesterpraktikum bei uns interessiert sind senden Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen zu (siehe oben).

Im Fall einer Zusage von uns, benötigen wir zusätzlich noch Ihre Immatrikulationsbescheinigung sowie einen Vertrag Ihrer Fachhochschule.

Schnupperpraktikum | Blockpraktikum| Unter- und Oberkurspraktikum

Bewerberinnen und Bewerber für die oben genannten Praktika ohne Bezahlung wenden sich bitte direkt an unsere Einrichtungen und führen mit den dortigen Mitarbeitern entsprechende Gespräche.

Eine Bewerbung kann, muss aber nicht vorgelegt werden.