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Herzlich Willkommen in der Natur – pur!!!
Idylisch am Max-Eyth-See in Stuttgart gelegen befindet sich das Bootshaus der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH. Hier kann man Abenteuer im und am Wasser erleben. Ob gemeinsam Feste feiern, Kanu oder Kajak fahren oder sich im steinzeitlichen Einbaum über den See schippern lassen.
Nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für Schulklassen oder Erwachsenengruppen bietet das Haus freizeit- und erlebnispädagogische Möglichkeiten. Für Kindergeburtstage, Betriebsfeste im Freien bietet das Gelände ausreichend Raum.
Hier können in einem traumhaften Umfeld Zusammenarbeit und Teamgeist eingeübt werden. Daneben bietet das Haus selbst mit einer aus Lehm gefertigten Hauswand und dem Reetdach einen Einblick in für hiesige Augen ungewöhnliche Bautechniken.
Genießen sie diese kleine Oase am Rand von Stuttgart.
Mietkonditionen
- Der Mieter übernimmt gegenüber der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft die volle Verantwortung für das Geschehen in dem zur Nutzung überlassenen Areal des Bootshauses einschließlich der Einrichtung und des zur Nutzung überlassenen Materials.
- Der Mieter hat die Aufsichtspflicht über seine Nutzergruppe, selbst dann, wenn ein Mitarbeiter der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft anwesend ist.
- Für aus der Nutzung entstandene Schäden haftet der Mieter in voller Höhe und ist zum Ersatz oder Neuanschaffung des Materials bzw. des entstandenen Schadens verpflichtet.
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Der Mieter verpflichtet sich evtl. vorhandene Vorschäden an Boothaus oder Material unverzüglich zu melden.
(Tel. 531770 KJH Neugereut ). Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. - Im Falle eines Schadens, der die Nutzung von Bootshaus oder Material unmöglich macht, behält sich der Vermieter das Recht vor, für entgangene Nutzung Schadenersatz geltend zu machen.
- Weitere Schadenersatzansprüche von Dritten, die aus einer Pflichtverletzung resultieren, bleiben davon unberührt.
- Der Mieter übt gegenüber den Teilnehmern des Freizeitangebot sowie Gästen und Besuchern das Hausrecht aus.
- Entstandener Müll wird vom Mieter auf eigene Rechnung entsorgt. Bei grober Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale von 50 Euro erhoben.
- Bei Verlust des ausgehändigten Schlüsselsatzes ist dieser zu ersetzen. Der Vermieter behält sich Regressansprüche vor, die aus evtl. Schäden in diesem Zusammenhang entstehen können.
- Ein Zufahrtsrecht zum See ist ausdrücklich nicht mit der Vermietung verbunden.
- Oben stehende Konditionen sind Vertragsbestandteil der Mietvereinbarung und werden dort mit Unterschrift des Mieters akzeptiert.
Mietpreise
Hauptzeiten:
20.5. - 10.9.2012 Nebenzeiten: 10.3. - 19.5.2012 / 11.9. - 31.10.2012 |
Vormittag bis 13 Uhr, Nachmittag ab 13 Uhr |
Vormittag bis 13 Uhr, Nachmittag ab 13 Uhr |
Ganzer Tag (über 4 Std.) |
Ganzer Tag (über 4 Std.) |
NEU! Floßbau-material |
|---|---|---|---|---|---|
| Nutzer | Hauptzeit | Nebenzeit | Hauptzeit | Nebenzeit | pauschal |
| Einrichtungen der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft | 40 € | 30 € | 65 € | 55 € | 0 € |
| Betriebsangehörige bei Privatmiete | 35 € | 25 € | 55 € | 45 € | 0 € |
| Gemeinnützige Einrichtungen extern, Schulen | 55 € | 45 € | 100 € | 80 € | 15 € |
| Privatvermietungen extern | 55 € | 45 € | 100 € | 80 € | 15 € |
| kommerzielle Nutzer/ Firmen | 80 € | 60 € | 150 € | 110 € | 40 € |
| Stornierung von gebuchten Terminen: | |||||
| Bis 14 Tage | kostenfrei | ||||
| 13 - 4 Tage | 10 Euro pauschal | ||||
| 3 - 1 Tage | 50 % des Mietpreises | ||||
| Am Veranstaltungstag | 100 % des Mietpreises | ||||
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Formulare zur Vermietung
- Mietvertrag (PDF 332KB)
- Sicherheitsaufklärung (PDF 240KB)
- Checkliste (PDF 170KB)